Erbbaugrundbuch — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog … Deutsch Wikipedia
Erbbau — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog … Deutsch Wikipedia
Erbbaupacht — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog … Deutsch Wikipedia
Erbbaurecht — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten… … Deutsch Wikipedia
Erbbauvertrag — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog … Deutsch Wikipedia
Heimfall — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Heimfall bezeichnet den – rechtsgeschäftlichen oder kraft Gesetzes eintretenden – Übergang eines Rechtes auf den… … Deutsch Wikipedia
Einmalvalutierungserklärung — Eine Einmalvalutierungserklärung ist eine Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige Grundschuld nur für die Sicherung eines konkreten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung … Deutsch Wikipedia
Erbbaurecht — Ẹrb|bau|recht 〈n. 11〉 Recht, auf fremdem Grundstück zu bauen * * * Ẹrb|bau|recht, das (Rechtsspr.): veräußerliches, vererbbares Recht, auf fremdem Boden zu bauen; ↑ Erbpacht (b). * * * Erbbaurecht, das veräußerliche und vererbliche dingliche… … Universal-Lexikon
Erbbaurecht — I. Begriff:Das vererbliche und i.d.R. veräußerliche ⇡ beschränkte dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines ⇡ Grundstücks ein ⇡ Bauwerk zu haben. Für das E. ist ein Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Als Belastung des… … Lexikon der Economics